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Vorschrift Resilienz und Nachhaltigkeit des Ökosystems der Batteriezellfertigung

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Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung "Resilienz und Nachhaltigkeit des Ökosystems der Batteriezellfertigung"

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 15. August 2023 (BAnz AT 25.09.2023 B1)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1595413

Präambel

1 Förderziel und Zuwendungszweck

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Rechtsgrundlagen

2.1.1 Beihilfen für investive Tätigkeiten

2.1.2 Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsaufwände

2.2 Förderkriterien

3 Zuwendungsempfänger

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

5.1 Zuwendungsart

5.2 Finanzierungsart

5.2.1 Förderung von investiven Vorhaben

5.2.2 Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaufwänden

5.3 Zuwendungsfähige Ausgaben oder Kosten

5.3.1 bei Beihilfen für investive Tätigkeiten

5.3.2 bei Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsaufwände

5.4 Allgemeine Hinweise

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

7.2 Zweistufiges Verfahren

7.2.1 Vorlage von Projektskizzen

7.2.2 Auswahl von Projektskizzen

7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

7.3 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

7.4 Verwendungsnachweisverfahren

7.5 Zu beachtende Vorschriften

8 Geltungsdauer

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