Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 13. September 2023 (ABl. L 231 S. 1), geändert durch Artikel 93 der RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 (ABl. L, 2024/1788, 15.7.2024)
Die Änderungen durch Artikel 93 der RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juni 2024 (ABl. L, 2024/1788, 15.7.2024) treten am 4. August 2024 in Kraft, gelten jedoch erst gem. Artikel 96 derselben Vorschrift ab dem 5. August 2026 und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Artikel 18 Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zur Wärme-, Kälte- und Trinkwarmwasserversorgung
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