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Vorschrift Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen

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Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 31. Juli 2023 (GMBl 2023, S. 931)

Amtliche Anmerkung:

Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1); Notifizierungsnummer: 2023/200/D.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1595021

Richtlinien über:

  • - die Eignungsprüfung von Mess- oder Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen und die kontinuierliche Erfassung von Bezugs- bzw. Betriebsgrößen und zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen besonderer Stoffe,

  • - Eignungsprüfung und Einsatz von portablen automatischen Messeinrichtungen,

  • - den Einsatz, den Einbau, die Kalibrierung und die Wartung von kontinuierlich arbeitenden Messs- owie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen,

  • - die Auswertung von kontinuierlichen Emissionsmessungen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und die für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden haben in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz Übereinstimmung über die nachstehenden Richtlinien erzielt.

1 Einleitung

1.1 Gesetzliche Grundlagen

1.2 Anwendungsbereich

1.3 Aufheben von Richtlinien

2 Mindestanforderungen bei der Eignungsprüfung

2.1 Gemeinsame Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen zur kontinuierlichen Ermittlung von Emissionen und Bezugsgrößen

2.2 Zusätzliche Anforderungen an automatische Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Ermittlung von Emissionen und Bezugsgrößen

2.2.1 Gemeinsame Anforderungen an Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Ermittlung der Emissionen und Bezugsgrößen

2.2.2 Messeinrichtungen zur Überwachung von Staubabscheidern

2.2.3 Messeinrichtungen zur Ermittlung der Rußzahl (Abgastrübung)

2.2.4 Messeinrichtungen für die Ermittlung organischer Verbindungen (Gesamt-Kohlenstoffgehalt)

2.2.5 Messeinrichtungen für die Ermittlung der Abgasgeschwindigkeit und des Volumenstroms

2.3 Zusätzliche Anforderungen an Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen

2.3.1 Allgemeine Anforderungen an Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen

2.3.2 Spezielle Anforderungen an Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen

2.3.3 Zusätzliche Anforderungen an Emissionsdatenfernübertragungssysteme

2.3.4 Durchführung der Eignungsprüfung von Datenerfasssungs- und Auswerteeinrichtungen

2.4 Messeinrichtungen für Langzeitprobenahme

2.5 Messeinrichtungen im Sinne der 17. BImSchV für die Temperaturüberwachung in der Nachbrennzone

2.6 Anforderungen an automatische Messeinrichtungen zur wiederkehrenden Ermittlung der Emissionen

3 Prüfinstitute, Verfahren der Veröffentlichung und Zertifizierung geeigneter Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen

3.1 Prüfinstitute

3.2 Verfahren der Veröffentlichung geeigneter Mess- oder Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen sowie Zertifizierung

4 Einsatz von kontinuierlich arbeitenden Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen

4.1 Auswahl und Einbau

4.2 Einsatz, Kalibrierung, Funktionsprüfung und Wartung

4.3 Einsatz von Messeinrichtungen zur Überwachung von Staubabscheidern (qualitative Messung)

4.4 Einsatz von Messeinrichtungen zur Bestimmung der Rußzahl

4.5 Einsatz von Messeinrichtungen zur Ermittlung der Abgasgeschwindigkeit und des Volumenstroms

4.6 Einsatz von Messeinrichtungen zur Überwachung der Mindesttemperatur

4.7 Einsatz von Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen

4.8 Einsatz von portablen automatischen Messeinrichtungen

4.9 Einsatz von Messeinrichtungen für Langzeitprobenahme

Anhang A

A Definitionen, Abkürzungen, Beispiele für die Anwendung der Statuskennungen für Kurzzeitmittelwerte

A 1 Definitionen und Begriffsbestimmungen

A 1.1 Ausfall Abgasreinigung

A 1.2 automatische Messeinrichtung (AMS)

A 1.3 Betriebsart der Anlage

A 1.4 beurteilungspflichtiger Anlagenbetrieb

A 1.5 berichtspflichtiger Modus

A 1.6 Bezugsgröße

A 1.7 gerundeter Kurzzeit- oder Langzeitmittelwert

A 1.8 Kalibrierung

A 1.9 Kurzzeitmittelwert

A 1.10 Langzeitmittelwert

A 1.11 Messsignal

A 1.12 Messwert

A 1.13 Mittelungszeit

A 1.14 Rohdaten

A 1.15 Statussignal

A 1.16 überwachungspflichtiger Anlagenbetrieb

A 1.17 Verfügbarkeit

A 1.18 Zeitbezug

A 2 Abkürzungen

A 3 Beispiele für die Anwendung der Statuskennungen für Kurzzeitmittelwerte

Anhang B

B Klassierung und Datenausgabe

B 1 Klassierung der Kurzzeitmittelwerte

B 2 Klassierung der Langzeitmittelwerte

B 3 Datenausgabe

Anhang C

C Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i. S. d. TA Luft

C 1 Bildung der zu klassierenden Mittelwerte

C 2 Klassierung der Kurzzeitmittelwerte (HMW; 3-min-MW der Rußzahl)

C 3 Sonderklassen

C 4 Klassierung der Tagesmittelwerte (TMW)

Anhang D

D Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i. S. d. 13. BImSchV

D 1 Schwefelabscheidung, Abgasreinigung, An-/Abfahrzeiten

D 2 Misch- und Mehrstofffeuerungen

D 3 Bildung und Klassierung der Mittelwerte

D 4 Datenausgabe

Anhang E

E Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i. S. d. 17. BImSchV, Überprüfung der Verbrennungsbedingungen

E 1 Kontinuierliche Überwachung der Mindesttemperatur

E 2 Beschickung und Abgasreinigung

E 3 Bildung und Klassierung der Mittelwerte E 3.1 Schadstoffe

E 4 Überwachung der Betriebsgrößen/ Bezugsgrößen

E 4.1 Mindesttemperatur

E 4.2 Sonstige Betriebs- und Bezugsgrößen

E 5 Datenausgabe

E 6 Überprüfung der Verbrennungsbedingungen

E 6.1 Überprüfung der Mindesttemperatur E 6.1.1 Festlegung der Messebenen

E 6.1.2 Messtechnik

E 6.1.3 Festlegung der Messpunkte für die Netzmessung

E 6.1.4 Rohdatenverarbeitung

E 6.1.5 Abnahmemessung

E 6.2 Überprüfung der Verweilzeit der Abgase

E 6.2.1 Messebenen

E 6.2.2 Ermittlung des Temperaturgradienten

E 6.2.3 Ermittlung der Verweilzeit

E 6.3 Gleichmäßige Durchmischung

E 6.3.1 Ermittlung der gleichmäßigen Durchmischung

E 6.3.2 Messung des Sauerstoffgehaltes

E 7 Funktionsprüfung und Kalibrierung von Betriebsmessgeräten für die kontinuierliche Überwachung der Mindesttemperatur

E 7.1 Funktionsprüfung

E 7.1.1 Funktionsprüfung bei Einsatz von Mantelthermometern

E 7.1.2 Funktionsprüfung bei Einsatz anderer Temperaturmesseinrichtungen

E 7.2 Kalibrierung

E 7.2.1 Bestimmung des Endes der Nachbrennzone

E 7.2.2 Verfahrensweise zur Kalibrierung

E 7.2.3 Parametrierung der Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtung

E 7.3 Besondere Kriterien

E 7.3.1 Einhaltung der Verbrennungsbedingungen im Betriebszustand "Anfahren"

E 7.3.2 Schaltkriterien der Zusatzbrenner

E 7.3.3 Kriterien der Abfallbeschickung

Anhang F

F Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i. S. d. 27. BImSchV

F 1 Kontinuierliche Überwachung der Massenkonzentration von Kohlenmonoxid

F 2 Beschickung der Anlage und Umgehung der ARE

F 3 Bildung und Klassierung der Mittelwerte

F 4 Datenausgabe

Anhang G

G Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i. S. d. 30. BImSchV

G 1 Einsatzstoffe, Abgasreinigung

G 2 Bildung und Klassierung der Mittelwerte sowie weiterer Werte

G 3 Datenausgabe

Anhang H

H Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i. S. d. 2. und 31. BImSchV

Anhang I

I Anforderungen an Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für Anlagen i. S. d. 44. BImSchV

I 1 Bildung und Klassierung der Mittelwerte

I 2 An/Abfahrzeiten

I 3 Abgasreinigung

I 4 Datenspeicherung

I 5 Datenausgabe

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