Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 31. Juli 2023 (GMBl 2023, S. 931)
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1); Notifizierungsnummer: 2023/200/D.
Richtlinien über:
- die Eignungsprüfung von Mess- oder Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen und die kontinuierliche Erfassung von Bezugs- bzw. Betriebsgrößen und zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen besonderer Stoffe,
- Eignungsprüfung und Einsatz von portablen automatischen Messeinrichtungen,
- den Einsatz, den Einbau, die Kalibrierung und die Wartung von kontinuierlich arbeitenden Messs- owie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen,
- die Auswertung von kontinuierlichen Emissionsmessungen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und die für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden haben in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz Übereinstimmung über die nachstehenden Richtlinien erzielt.
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