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Vorschrift Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie für den Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen

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  • Vom 14. August 2023 (MBl. NRW. 2023 S. 1014)

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie für den Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Vom 14. August 2023 (MBl. NRW. 2023 S. 1014), geändert durch Runderlass vom 12. September 2023 (MBl. NRW. 2023 S. 1141)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1594970

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

1.2 Rechtsgrundlage

1.3 Begriffsbestimmungen

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur

2.2 Beschaffung und Errichtung von Wasserstofftankinfrastruktur

2.3 Erwerb sauberer oder emissionsfreier Fahrzeuge und Nachrüstung von Fahrzeugen

3 Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Vorhabenbeginn

4.2 Ausschlussgründe

4.3 Zuwendungsvoraussetzungen bezüglich der Förderung von Ladeinfrastruktur

4.4 Zuwendungsvoraussetzungen bezüglich der Förderung von Wasserstofftankinfrastruktur

4.5 Zuwendungsvoraussetzungen bezüglich der Förderung des Erwerbs sauberer oder emissionsfreier Fahrzeuge und der Nachrüstung von Fahrzeugen

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Art der Zuwendung

5.2 Höhe der Zuwendung

5.2.1 Allgemeines

5.2.2 Höhe der Zuwendungen für Ladeinfrastruktur

5.2.3 Höhe der Zuwendungen für Wasserstofftankinfrastruktur

5.2.4 Höhe der Zuwendungen für den Erwerb sauberer oder emissionsfreier Fahrzeuge und die Nachrüstung von Fahrzeugen

5.3 Kumulierung

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

7 Verfahren

7.1 Bewilligungsbehörde

7.2 Förderaufrufe

7.3 Antrags- und Bewilligungsverfahren

7.4 Durchführungszeitraum

7.5 Nachweisführung und Auszahlung

7.6 Zweckbindungsfrist

8 Veröffentlichungspflicht

9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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