Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 11. Januar 1994, GVBl. LSA S. 16, zuletzt geändert am 6. März 2013, GVBl. LSA S. 110
Auf Grund des § 40 des Fischereigesetzes vom 31. August 1993 (GVBl. LSA S. 464) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz verordnet:
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