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Vorschrift Sächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung

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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Ausführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Benzinbleigesetzes, des es und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen (Sächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung - SächsImSchZuVO)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Sachsen

Vom 28. Juni 2023 (SächsGVBl. S. 594)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1590829

Auf Grund

des § 4 Absatz 1 des Ausführungsgesetzes zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1281), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. März 2022 (SächsGVBl. S. 256) eingefügt worden ist,

des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Ausführungsgesetzes zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1281), die durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. März 2022 (SächsGVBI. S. 256) eingefügt worden sind, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899) mit Zustimmung der Staatsregierung

verordnet das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft:

§ 1 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

§ 2 Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen

§ 3 Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

§ 4 Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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