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Vorschrift Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess, Steuer und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen

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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess, Steuer und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen (TRGS 725)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: April 2023 (GMBl 2023, S. 727)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1577436

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Folgendes bekannt:

– Neufassung der TRGS 725

Die Technische Regel zu Gefahrstoffen TRGS 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“, Ausgabe Januar 2016, GMBl 2016, S. 238–256 [Nr. 12–17] (vom 26.4.2016), zuletzt geändert und ergänzt GMBl2018, S. 194 [Nr. 7–11] (vom 3.4.2018), wird wie folgt neu g efasst*):

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess, Steuer und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen

 

* Hinweis der Red.: Schwerpunkte der Überarbeitung waren – Vereinfachungen: Streichung des Begriffs Ex-Vorrichtung, Fokus auf MSR Einrichtung für den Explosionsschutz und Ex-Einrichtungen mit ausreichender Zuverlässigkeit (K1) bzw. einfache Kombinationen, – Klarstellungen: Ermittlung der Anforderungen an Ex-Einrichtung erfolgt nach Festlegung der Ex-Maßnahmen nach TRGS 722–724, Umsetzung nach etablierten Methoden der funktionalen Sicherheit, Aufnahme von Beispielen.

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Betriebsbewährte Technik

2.2 Betriebskonzept

2.3 Bewährte Technik

2.4 Ex-Einrichtungen

2.5 Funktionseinheit

2.6 Funktionseinheit, einfach

2.7 Funktionseinheit, komplex

2.8 Funktionseinheit, abhängig

2.9 Funktionseinheit, unabhängig

2.10 Hardwarefehlertoleranz (HFT)

2.11 MSR-Einrichtungen

2.12 Redundanz

2.13 Klassifizierungsstufe

2.14 Sicherheitsfunktion

2.15 Verfügbarkeit der Explosionsschutzmaßnahmen

2.16 Zuverlässigkeit der Ex-Einrichtung

3 Ermittlung der Anforderungen an Ex-Einrichtungen

3.1 Grundsätze

3.2 Gefährdungsbeurteilung

3.3 Bewertung der Ex-Einrichtung

3.4 Ermittlung der erreichbaren Zonenreduzierung durch Ex-Einrichtungen

3.5 Ermittlung der erreichbaren Zündquellenvermeidung durch Ex-Einrichtungen

3.6 Ex-Einrichtungen zur Reduzierung der Auswirkungen einer Explosion

4 Technische Ausführung der Ex-Einrichtung

4.1 Technische Ausführung der Ex-Einrichtung mit Methoden der funktionalen Sicherheit

4.2 Technische Ausführungen von Ex-Einrichtungen, die im Sinne dieser TRGS bewertet werden

4.2.1 Allgemeines

4.2.2 Technische Ausführung von Ex-Einrichtungen mit einer Klassifizierungsstufe K1

4.2.3 Technische Ausführung von Ex-Einrichtungen zur Erfüllung der Klassifizierungsstufen K2 oder K3

4.2.4 Technische Ausführung von Ex-Einrichtungen, die in Teilen abhängig sind

5 Prüfung und Kontrollen der Ex-Einrichtung

Anhang 1
Erläuterung der Vorgehensweise an Beispielen zur Zonenreduzierung

A1.1 Lüftung

A1.2 Inertisierung

A1.3 Flüssigkeitsverschluss

A1.4 Taumeltrockner

1.5 Förderung von Feststoff mit Stickstoff

Anhang 2
Maßnahmen zur Erkennung, Vermeidung oder Beherrschung des Ausfalls von Ex-Einrichtungen

Anhang 3
Anforderungen an die Betriebsbewährung der Funktionseinheiten von Ex-Einrichtungen

Literaturhinweise

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