Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Hessen
Vom 14. April 2023 (GVBl. S. 318), geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110 S. 20)
Aufgrund des § 52 Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 5 und 7 des Hessischen Fischereigesetzes vom 17. November 2022 (GVBl. S. 576) verordnet die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
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