Sachgebiet: Gewsserschutz
Gesetzgeber: Saarland
Vom 13. Dezember 2022 (Amtsbl. I S. 7)
Aufgrund des 3 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 3 und Absatz 5, 15 Absatz 6 Satz 1 des Dngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), zuletzt gendert durch Artikel 96 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), in Verbindung mit 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, Absatz 2, 3 und 7 der Dngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), gendert durch Artikel 97 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), verordnet die Landesregierung:
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