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Vorschrift LNG-Verordnung

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Verordnung zu regulatorischen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen (LNG-Verordnung - LNGV)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 16. Februar 2022 (BAnz AT 17.11.2022 V1)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1544773

Auf Grund des § 118a Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621) in Verbindung mit § 1 der § 118a EnWG-Subdelegationsverordnung vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 2002), von denen § 118a des Energiewirtschaftsgesetzes zuletzt durch Artikel 3 Nummer 20 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726, 1733) geändert worden ist, verordnet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen:

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zugang, Kapazitätsvergabe und Kapazitätsmanagement

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen zur Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen

§ 3 Registrierung

§ 4 Buchungsjahr

Abschnitt 2
Langfristige Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen

§ 5 Buchungsauflagen für langfristig Buchende

§ 6 Verfahren der erstmaligen langfristigen Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen

§ 7 Langfristige Vergabe der nach der erstmaligen langfristigen Vergabe noch freien Kapazitäten von LNG-Anlagen

Abschnitt 3
Reservierungsquote und kurzfristige Vergabe von Kapazitäten von LNG-AnlagenAbschnitt 3
Reservierungsquote und kurzfristige Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen

§ 8 Reservierungsquote

§ 9 Verfahren für die kurzfristige Vergabe von zurückgehaltenen Kapazitäten von LNG-Anlagen

Abschnitt 4
Sekundärvermarktung von Kapazitäten von LNG-Anlagen

§ 10 Recht des Nutzers zum Handel auf dem Sekundärmarkt

§ 11 Verfahren der Sekundärvermarktung

Abschnitt 5
Verfahren zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen

§ 12 Pflicht zur Anwendung eines Verfahrens zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen

§ 13 Vorgaben für das Verfahren zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen

Teil 3
Ermittlung von Entgelten und Kosten

§ 14 Grundsätze zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu LNG-Anlagen

§ 15 Grundsätze der Kostenermittlung

§ 16 Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 17 Kalkulatorische Abschreibungen

§ 18 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 19 Kalkulatorische Steuern

§ 20 Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 21 Plan-Ist-Kosten-Abgleich

Teil 4
Dokumentations- und Berichtspflichten der Betreiber von LNG-Anlagen

§ 22 Dokumentation

§ 23 Berichtspflicht hinsichtlich der angelandeten Gasarten

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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