Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 2. September 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 803)
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 S. 1).
Aufgrund des § 85 Absatz 1 Nummer 2 sowie Absatz 5 der Landesbauordnung vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422), verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:
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