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Vorschrift Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft

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Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Hessen

Vom 21. Januar 2021 (StAnz. S. 181)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1503647

Vorbemerkung

Begriffsbestimmungen

Teil I
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

1. Ziel und Zweck der Förderung

2. Gegenstand der Förderung

3. Zuwendungsempfänger

4. Zuwendungsvoraussetzungen

5. Art und Höhe der Zuwendungen

6. Sonderbestimmungen

7. Mitwirkung eines Betreuers

8. Behandlung der Fördermittel

Teil II
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)

9. Ziel und Zweck der Förderung

10. Gegenstand der Förderung

11. Zuwendungsempfänger

12. Zuwendungsvoraussetzungen

13. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Teil III
Allgemeine Bestimmungen

14. Prosperitätsgrenze

15. Zweckbindungsfrist

16. Publizität/Transparenz

17. Evaluierung

18. Verfahrensbestimmungen

19. Kontrollen und Sanktionen

20. Allgemeine Grundsätze

21. Beihilferechtliche Einordnung

22. Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anlage 1

Anlage 2
Übernahme von Bürgschaften

Anlage 3
Betreuungsaufgaben nach Nr. 7.1 RL-EFP

A. Verwaltungsmäßige und finanzwirtschaftliche Betreuung

1. Vorbereitung und Grundlagenermittlung

2. Antragsbearbeitung, Koordination mit Behörden

3. Durchführung des Vorhabens

4. Verfahrensabschluss

B. Technische Betreuung

1. Planungsvorbereitungen

2. Bauleitplanung

3. Vorbereitung der Baufreigabe

4. Objektüberwachung

5. Objektbetreuung

6. Sonstige Leistungen

Anlage 4
GV-Umrechnungsschlüssel nach Nr. 2.3.2 RL-EFP

Anlage 5
Förderung von spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK)

Teil A) Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft22

1. Aufbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern

2. Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

3. Mechanische Unkrautbekämpfung

Teil B) Bauliche und sonstige Anlagen

1. Emissionsminderung in Stallbauten

2. Emissionsminderung in Verbindung mit Stallbauten

3. Emissionsminderung unabhängig von Stallbauten (vgl. Nr. 6.5)

4. Ressourcenschonende Einrichtungen zum Umweltschutz

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