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Vorschrift Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz

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  • Vom 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 517), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzs vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 578, 581)

  • Vom 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 517), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzs vom 28. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 388, 392)

  • Vom 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 517), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzs vom 10. November 2021 (Nds. GVBl. S. 732, 738)

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Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 517), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289, 293)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1487715

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Grundsatz

§ 2 Denkmalschutz und Denkmalpflege als öffentliche Aufgaben

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Verzeichnis der Kulturdenkmale

§ 5 Wirkung der Eintragungen in das Verzeichnis

Zweiter Teil
Erhaltung von Kulturdenkmalen

§ 6 Pflicht zur Erhaltung

§ 7 Grenzen der Erhaltungspflicht

§ 8 Anlagen in der Umgebung von Baudenkmalen

§ 9 Nutzung von Baudenkmalen

§ 10 Genehmigungspflichtige Maßnahmen

§ 11 Anzeigepflicht

Dritter Teil
Ausgrabungen und Bodenfunde

§ 12 Ausgrabungen

§ 13 Erdarbeiten

§ 14 Bodenfunde

§ 15 Vorübergehende Überlassung von Bodenfunden

§ 16 Grabungsschutzgebiete

§ 17 Beschränkung der wirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken

§ 18 Schatzregal

Vierter Teil
Denkmalbehörden

§ 19 Denkmalschutzbehörden

§ 20 Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden

§ 21 Landesamt für Denkmalpflege

§ 22 Beauftragte für die Denkmalpflege

§ 22a Beratende Kommissionen

Fünfter Teil
Maßnahmen des Denkmalschutzes, Verfahrensvorschriften

§ 23 Anordnungen der Denkmalschutzbehörden

§ 24 Genehmigungsverfahren

§ 25 Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

§ 26 Zusammenwirken der Denkmalbehörden

§ 27 Duldungs- und Auskunftspflichten

§ 28 Kennzeichnung von Kulturdenkmalen

Sechster Teil
Ausgleich und Enteignung

§ 29 Ausgleich

§ 30 Zulässigkeit der Enteignung

§ 31 Anwendung des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes

Siebenter Teil
Zuschußmittel des Landes, Steuerbefreiung

§ 32 Zuschußmittel des Landes

§ 33 (aufgehoben)

Achter Teil
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 34 Zerstörung eines Kulturdenkmals

§ 35 Ordnungswidrigkeiten

Neunter Teil
Schluß- und Übergangsvorschriften

§ 36 Kirchliche Kulturdenkmale

§ 37 Finanzausgleich

§ 38 Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

§ 39 Aufhebung von Vorschriften

§ 40 Übergangsvorschrift

§ 41 Inkrafttreten

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