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Vorschrift Ersatzbaustoffverordnung

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Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Bund

Vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 186)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1452055

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Annahme von mineralischen Abfällen

§ 3 Annahmekontrolle

Abschnitt 3
Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen

Unterabschnitt 1
Güteüberwachung

§ 4 Allgemeine Anforderungen an die Güteüberwachung

§ 5 Eignungsnachweis

§ 6 Werkseigene Produktionskontrolle

§ 7 Fremdüberwachung

§ 8 Probenahme und Probenaufbereitung

§ 9 Analytik der Proben

§ 10 Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Güteüberwachung

§ 11 Klassifizierung mineralischer Ersatzbaustoffe

§ 12 Dokumentation der Güteüberwachung

§ 13 Maßnahmen bei in der Güteüberwachung festgestellten Mängeln

Unterabschnitt 2
Güteüberwachungsgemeinschaften

§ 13a Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften, Widerruf

§ 13b Tätigkeit der Güteüberwachungsgemeinschaft, Organisation und Betrieb

Unterabschnitt 3
Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut

§ 14 Untersuchungspflicht

§ 15 Bewertung der Untersuchungsergebnisse

§ 16 Klassifizierung von Bodenmaterial und Baggergut

§ 17 Dokumentation

§ 18 Zwischenlager

Abschnitt 4
Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen

§ 19 Grundsätzliche Anforderungen

§ 20 Zusätzliche Einbaubeschränkungen bei bestimmten Schlacken und Aschen

§ 21 Behördliche Entscheidungen

§ 22 Anzeigepflichten

§ 23 Ersatzbaustoffkataster

Abschnitt 5
Getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen

§ 24 Getrennte Sammlung und Verwertung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken

Abschnitt 6
Gemeinsame Bestimmungen

§ 25 Lieferschein und Deckblatt

§ 26 Ordnungswidrigkeiten

§ 27 Übergangsvorschriften

Anlage 1 (zu § 2 Nummer 11 und 13, § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 und Absatz 2 und 3, § 5 Absatz 2, § 6 Absatz 2, § 7 Absatz 1, § 9 Absatz 1 und 4, § 10 Absatz 1, 2 und 3, § 11, § 13 Absatz 1 Nummer 2, § 14 Absatz 1, § 15, § 16 Absatz 1 sowie § 21 Absatz 3, 4 und 5)
Abkürzungsverzeichnis und Materialwerte für die in den Anlagen bezeichneten mineralischen Ersatzbaustoffe

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 3, § 2 Nummer 3 und 16, § 19 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 6 bis 8, § 20, § 21 Absatz 2, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 3 Nummer 5 bis 8)
Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken

Anlage 3 (zu § 2 Nummer 3 und 16, § 4 Absatz 3, § 19 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 6 bis 8, § 20, § 21 Absatz 2, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 3 Nummer 5 bis 8)
Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in spezifischen Bahnbauweisen

Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2, § 5 Absatz 2 und 4, § 6 Absatz 2 und 3 sowie § 7 Absatz 1, 2 und 5)
Art und Turnus der Untersuchungen von mineralischen Ersatzbaustoffen im Rahmen der Güteüberwachung

Anlage 5 (zu § 9 Absatz 5)
Bestimmungsverfahren

Anlage 6 (zu § 10 Absatz 3 Satz 3)
Zulässige Überschreitungen

Anlage 7 (zu § 25 Absatz 1 Satz 2)
Muster Lieferschein

Anlage 8 (zu § 22 Absatz 1 Satz 1, § 22 Absatz 2, § 22 Absatz 4 und § 25 Absatz 3)
Muster Deckblatt/Voranzeige/Abschlussanzeige

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