Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Juli 2021 (GMBl 2021, S. 900)
Gemäß § 19 Absatz 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden, vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beschlossene Neufassung sowie Ergänzungen und Änderungen von Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, bekannt:
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