Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Berlin
Vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 837)
Das Gesetz wurde gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (EU ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1) notifiziert.
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
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