Sachgebiet: Bergrecht
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 15. Juli 2019 (GVBl. LSA S. 192), zuletzt gendert durch 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2025 (GVBI. LSA S. 824)
Aufgrund des 32 Abs. 1 und 2 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt gendert durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), in Verbindung mit 1 der Verordnung zur bertragung von Ermchtigungen nach dem Bundesberggesetz vom 21. Februar 1991 (GVBl. LSA S. 11) und Abschnitt II Nr. 7 des Beschlusses der Landesregierung ber den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschftsbereiche vom 24. Mai/7. Juni 2016 (MBl. LSA S. 369), gendert durch Beschluss vom 20. September 2016 (MBl. LSA S. 549), wird verordnet:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
