Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 29. März 2021 (BAnz AT 16.04.2021 B1)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat machen gemeinsam folgende Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand bekannt. Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand vom 7. April 2015 (BAnz AT 21.05.2015 B1).
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