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Vorschrift Grundsätze der Durchführung der amtlichen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Kosmetiküberwachung

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Grundsätze der Durchführung der amtlichen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Kosmetiküberwachung

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 8. März 2021 (Nds. MBl. S. 583)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1420317

1. Regelungsumfang

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Amtliche Überwachung

2.2 Unternehmen

2.2.1 Unternehmer

2.2.2 Betrieb

2.3 Amtliche Kontrolle (Betriebskontrolle)

2.4 Amtliche Proben

3. Überwachung

3.1 Durchführung und Dokumentation der amtlichen Überwachung

3.1.1 Liste der Betriebe und Unternehmer

3.1.2 Risikoeinstufung der Betriebe

3.1.3 Amtliche Betriebskontrollen

3.1.4 Amtliche Proben

3.1.4.1 Festlegung der Probenzahlen

3.1.4.2 Nutzung der Probenbörse

3.1.4.3 Probenahmeverfahren Probenauswahl und -entnahme

3.1.4.4 Probenabgabe und Transport der Proben

3.1.4.5 Untersuchung der Proben Durchführung der Untersuchungen

3.1.4.6 Bewertung der Untersuchungsergebnisse

3.1.4.7 Gegenprobensachverständige

3.1.5 Verbraucherbeschwerden

3.1.6 Besondere Überwachungsbereiche

3.1.6.1 Überwachung ortsveränderlicher Verkaufsstellen

3.1.6.2 Überwachung ortsveränderlicher

3.1.6.3 Überwachung des Internethandels

3.1.6.4 Überwachung der nicht produktbegleitenden Werbung

3.1.6.5 Überwachung auf See- und Binnenschiffen

3.1.6.6 Überwachung bei Bahnen, Bussen und Flugzeugen

3.1.7 Allgemeine Maßnahmen im Rahmen der Überwachung

3.1.7.1 Abgabe von Verfahren an die Staatsanwaltschaft

3.1.7.2 Informationen und Mitteilungen durch die Überwachungsbehörden

3.2 Weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Überwachung

3.2.1 Beteiligung von Sachverständigen des LAVES

3.2.2 Ausnahmegenehmigungen gemäß § 68 LFGB

3.2.3 Weitere Antragsverfahren

3.2.4 Gegenseitige Information

4. Statistiken und Berichte

4.1 Berichtsanforderungen durch EU oder Bund

4.2 Landesinterne Berichte und Statistiken

5. Planung und Steuerung der Überwachung

6. Schlussbestimmungen

Anlage
Datenerfassung im GeViN

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