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Vorschrift Thüringer Strahlungsschutz- und UV-Schutz-Zuständigkeitsverordnung

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  • Vom 21. Dezember 2012 (GVBl. 2013 S. 43)

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Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, der UV-Schutz-Verordnung und der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (Thüringer Strahlungsschutz- und UV-Schutz-Zuständigkeitsverordnung - ThürStrlUVSchZustVO)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Thüringen

Vom 21. Dezember 2012 (GVBl. 2013 S. 43), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. März 2021 (GVBl. S. 173)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1420160

Aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 30. Januar 1991 (GBl. S. 2) und des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353), verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

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