Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 26. März 2021 (GMBl 2021, S. 484; berichtigt GMBl 2021, S. 630), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 2024 (GMBl 2024, S. 1002)
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:
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