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Vorschrift Durchführungsverordnung zur Festlegung harmonisierter Kennzeichnungsvorschriften für in Teil D des Anhangs der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt aufgeführte Einwegkunststoffartikel

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  • Vom 17. Dezember 2020 (ABl. L 428 S. 57)

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/2151 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung harmonisierter Kennzeichnungsvorschriften für in Teil D des Anhangs der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt aufgeführte Einwegkunststoffartikel ((EU) 2020/2151)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 17. Dezember 2020 (ABl. L 428 S. 57), berichtigt am 5. März 2021 (ABl. L 77 S. 40)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1398107

Präambel

Artikel 1 Verpackung

Artikel 2 Harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 3 Sprachen

Artikel 4 Inkrafttreten und Anwendung

ANHANG I
Harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften für Hygieneeinlagen (Binden) sowie Tampons und Tamponapplikatoren

ANHANG II
Harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften für Feuchttücher

ANHANG III Harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften für Tabakprodukte mit Filtern sowie Filter, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vertrieben werden

ANHANG IV
Harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften für Getränkebecher

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