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Vorschrift Straßenverkehrsgesetz

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  • Vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. August 2024 (BGBl. I 2023 Nr. 266)

  • Vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 233)

  • Vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. November 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 315)

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Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323)

Hinweis der Redaktion:

Änderungen sind noch nicht umgesetzt und treten zum 15.04.2025 in Kraft.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1392089

I. Verkehrsvorschriften

§ 1 Zulassung

§ 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion

§ 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen

§ 1c Evaluierung

§ 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen

§ 1e Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage

§ 1f Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion

§ 1g Datenverarbeitung

§ 1h Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen

§ 1i Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen

§ 1j Verordnungsermächtigung

§ 1k Ausnahmen

§ 1l Evaluierung

§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe

§ 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit

§ 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt

§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis

§ 4 Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 4a Fahreignungsseminar

§ 4b Evaluierung

§ 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen

§ 5a (weggefallen)

§ 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen

§ 6 Verordnungsermächtigungen

§ 6a Gebühren

§ 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen

§ 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten

§ 6d Auskunft und Prüfung

§ 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung

§ 6f Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung

§ 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen

II. Haftpflicht

§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt

§ 8 Ausnahmen

§ 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses

§ 9 Mitverschulden

§ 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung

§ 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung

§ 12 Höchstbeträge

§ 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter

§ 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge

§ 13 Geldrente

§ 14 Verjährung

§ 15 Verwirkung

§ 16 Sonstige Gesetze

§ 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge

§ 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers

§ 19 Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen

§ 19a Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen

§ 20 Örtliche Zuständigkeit

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

§ 22 Kennzeichenmissbrauch

§ 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

§ 23 (weggefallen)

§ 24 Bußgeldvorschriften

§ 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert

§ 24b (weggefallen)

§ 24c Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

§ 25 Fahrverbot

§ 25a Kostentragungspflicht des Halters

§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

§ 26a Bußgeldkatalog

§ 27 Informationsschreiben

IV. Fahreignungsregister

§ 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters

§ 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog

§ 28b (weggefallen)

§ 29 Tilgung der Eintragungen

§ 30 Übermittlung

§ 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren

§ 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt

§ 30c Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften

V. Fahrzeugregister

§ 31 Registerführung und Registerbehörden

§ 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister

§ 33 Inhalt der Fahrzeugregister

§ 34 Erhebung der Daten

§ 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten

§ 36 Abruf im automatisierten Verfahren

§ 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt

§ 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes

§ 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes

§ 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes

§ 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413

§ 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission

§ 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke

§ 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke

§ 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke

§ 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen

§ 39a Auskunft über Daten

§ 40 Übermittlung sonstiger Daten

§ 41 Übermittlungssperren

§ 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern

§ 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger

§ 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern

§ 45 Anonymisierte Daten

§ 46 (weggefallen)

§ 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften

VI. Fahrerlaubnisregister

§ 48 Registerführung und Registerbehörden

§ 49 Zweckbestimmung der Register

§ 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister

§ 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister

§ 52 Übermittlung

§ 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren

§ 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt

§ 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes

§ 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes

§ 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke

§ 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern

§ 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern

§ 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger

§ 61 Löschung der Daten

§ 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr

§ 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften

VIa. Datenverarbeitung

§ 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion

§ 63b Verordnungsermächtigungen

§ 63c Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen

§ 63d Informationen an die Halter

§ 63e Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement

§ 63f Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung

VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen

§ 64 Gemeinsame Vorschriften

§ 65 Übergangsbestimmungen

Anlage (zu § 24a)

Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1099) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -

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