Bekanntmachung der Allgemeinverfgungen zur Einstufung des Stoffes "Natrium-6-diazo-5,6-dihydro-5-oxonaphthalin-1-sulfonat" gem 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnungber Anlagen zum Umgang mit wassergefhrdenden Stoffen
Gem 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung ber Anlagen zum Umgang mit wassergefhrdenden Stoffen (AwSV) gibt das Umweltbundesamt seine Entscheidungen ber die Einstufung von Stoffen und Stoffgruppen nach 6 Absatz 1 und 2 AwSV sowie ber die nderung von Einstufungen von Stoffen und Stoffgruppen nach 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 AwSV im Bundesanzeiger ffentlich bekannt.
7 Absatz 2 AwSV ber die Mitteilungspflichten bleibt davon unberhrt.
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