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Vorschrift E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz

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Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz (E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz - EGovGRP)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Vom 15. Oktober 2020 (GVBl. S. 573)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1384314

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziel

Teil 2
Elektronisches Verwaltungshandeln

§ 3 Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 4 Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 5 Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 6 Elektronische Nachweise

§ 7 Elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung

§ 8 Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 9 Akteneinsicht

§ 10 Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 11 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten

§ 12 Verwaltungsportal und elektronisches Verwaltungshandeln

§ 13 Georeferenzierung elektronischer Register

§ 14 Elektronische Veröffentlichung

§ 15 Elektronische Beteiligungsverfahren

§ 16 Barrierefreiheit

§ 17 Informationssicherheit

Teil 3
Abwehr von Gefahren für die Daten in der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur des Landes

§ 18 Auswertung von auf IT-Systemen gespeicherten Daten

§ 19 Erhebung und Auswertung des Datenverkehrs im Landesdatennetz

§ 20 Speicherung und Verwendung von Daten bei begründetem Gefahrenverdacht

§ 21 Übermittlung personenbezogener Daten

§ 22 Einschränkung von Grundrechten

§ 23 Benachrichtigung der Betroffenen

§ 24 Gewährleistung der Daten- und Informationssicherheit bei der Abwehr von Gefahren für die Daten

Teil 4
Grundlagen und Strukturen der Zusammenarbeit in der Informationstechnik

§ 25 Behördliche Zusammenarbeit und Basisdienste

§ 26 Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrats

§ 27 Koordinierung und Steuerung der Informationstechnik in der Landesverwaltung

§ 28 IT-Kooperationsrat Rheinland-Pfalz

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 29 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

§ 30 Überprüfung von Rechtsvorschriften

§ 31 Evaluierung

§ 32 Änderung des Landesgesetzes über die Errichtung des Landesbetriebs Daten und Information

§ 33 Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 34 Inkrafttreten

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