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Vorschrift Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz

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Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Thüringen

Vom 11. August 2020 (GVBl. S. 457), geändert durch Artikel 55 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 292)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1375254

Aufgrund des § 14 Abs. 3, des § 26 Abs. 4 Satz 2, des § 28 Satz 4, des § 29 Abs. 4 Satz 1, des § 33 Abs. 1 Satz 2, des § 35 Abs. 3 und 6 Satz 2, des § 38 Abs. 2, des § 43 Abs. 3 Satz 3, des § 46 Abs. 4, des § 47 Abs. 2 Satz 3 und des § 48 Abs. 7 des Thüringer Fischereigesetzes (ThürFischG) vom 18. September 2008 (GVBl. S. 315), zuletzt geändert durch Artikel 52 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731), verordnet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hinsichtlich der §§ 1 bis 25 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und hinsichtlich des § 37 Abs. 2 im Benehmen mit dem Landesfischereibeirat:

Erster Abschnitt
Schutz der Fische

§ 1 Schonzeiten und Mindestmaße

§ 2 Ausnahmen von Schonzeiten und Mindestmaßen

§ 3 Ausübung der Aalfischerei

§ 4 Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur

§ 5 Besondere Fangverbote und Ausnahmen von Fangverboten

§ 6 Zurücksetzen von Fischen

§ 7 Inverkehrbringen von Fischen

§ 8 Regelungen für das Aussetzen von Fischen

§ 9 Dokumentation von Fangerträgen

§ 10 Entnahme von Wasserpflanzen, sonstigen Stoffen, Fischnährtieren und Fischlaich

§ 11 Betreten und Befahren der Gelegezone

§ 12 Schutz stationärer Fischfangeinrichtungen

§ 13 Einlassen zahmen Wassergeflügels

§ 14 Köderfische

§ 15 Fischereigeräte, Fischfangeinrichtungen

§ 16 Unzulässige Fangmittel, Fangarten und Fischfangeinrichtungen

§ 17 Maschenweiten, Gitterstababstände

Zweiter Abschnitt
Elektrofischerei

§ 18 Genehmigung

§ 19 Antragstellung

§ 20 Pflichten des Elektrofischers

§ 21 Elektrofischereiaufzeichnungen

Dritter Abschnitt
Behandlung und Transport von Fischen

§ 22 Töten gefangener Fische

§ 23 Behandlung toter Fische

§ 24 Hältern von in der Angelfischerei gefangenen Fischen

§ 25 Transport lebender Fische

Vierter Abschnitt
Fischerprüfung

§ 26 Zuständigkeit, Prüfungsinhalt und Prüfungsablauf

§ 27 Vorbereitungslehrgang

§ 28 Prüfungsausschuss

§ 29 Prüfungsgebühr

§ 30 Prüfungsort und -termin, Prüfungszulassung, Nachteilsausgleich

§ 31 Prüfungsauswertung, Prüfungsniederschrift, Prüfungszeugnis

§ 32 Wiederholung der Prüfung

§ 33 Anerkennung von Fischerprüfungen

Fünfter Abschnitt
Fischereischeine und Erlaubnisschein zum Fischfang

§ 34 Fischereischeine und Jugendfischereischeine

§ 35 Vierteljahresfischereischein

§ 36 Erlaubnisschein zum Fischfang

§ 37 Fischereischeingebühr und Fischereiabgabe

Sechster Abschnitt
Fischereiaufsicht

§ 38 Zuständigkeit und Bestellung

§ 39 Widerruf

§ 40 Aufgaben, Pflichten und Befugnisse

§ 41 Persönliche und fachliche Eignung

§ 42 Aus- und Fortbildung

§ 43 Ausweis

Siebter Abschnitt
Fischereibeiräte und Fischereiberater

§ 44 Zusammensetzung und Berufung der Fischereibeiräte

§ 45 Mitgliedschaft

§ 46 Beendigung der Amtszeit

§ 47 Voraussetzungen für die Berufung der Fischereiberater

§ 48 Aufgaben des Fischereiberaters

§ 49 Stellung des Fischereiberaters

§ 50 Aufwandsentschädigungen

Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 51 Ordnungswidrigkeiten

§ 52 Gleichstellungsbestimmung

§ 53 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1.1 (zu § 34 Abs. 1)

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