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Vorschrift Landesfischereiordnung

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2020 (Amtsbl. I S. 132)

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Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung - LFO)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Saarland

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2020 (Amtsbl. I S. 132), geändert durch Artikel 167 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I. S. 2629, 2664)

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Aufgrund von § 9 Absatz 3 Satz 3, § 32 Absatz 2, § 33 Absatz 3, § 36 Absatz 3, § 39 Absatz 1 und Absatz 4 sowie § 48 Absatz 8 des Saarländischen Fischereigesetzes (SFischG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999 (Amtsbl. S. 1282), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (Amtsbl. I 2017 S. 76), sowie des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2146), verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:

Erster Abschnitt
Einheimische Fischarten

§ 1 Einheimische Fischarten

Zweiter Abschnitt
Fangverbote

§ 2 Mindestmaße

§ 3 Ausnahmen

§ 4 Artenschonzeiten

§ 5 Ganzjährig geschützte Fischarten

§ 6 Besatzfische, Beschränkungen für das Aussetzen von Fischen

§ 7 Zurücksetzen von Fischen

§ 8 Verwendung von Setzkeschern

§ 9 Ausnahmen von Fangverboten

Dritter Abschnitt
Fangbeschränkungen

§ 10 Unzulässige Angelmethoden, Tierschutz und Waidgerechtigkeit

§ 11 Köderfische

§ 12 Bewegliche Fischereivorrichtungen

§ 13 Maschenweite

Vierter Abschnitt
Gemeinsames Fischen

§ 14 Anmeldepflicht

§ 15 Zustimmungsverfahren

§ 16 Versagungsgründe und Einschränkungen

§ 17 Tierschutz und Waidgerechtigkeit bei gemeinsamen Fischen

§ 18 Fangverwertung und Meldung der Fangergebnisse

Fünfter Abschnitt
Bekämpfung von Fischseuchen und -krankheiten

§ 19 Aussetzen

§ 20 Meldepflicht und Schutzmaßnahmen

Sechster Abschnitt
Besondere Schutzbestimmungen für die Fischerei

§ 21 Entnahmen

§ 22 Wasserpflanzen, Fischlaich und Fischnährtiere

§ 23 Ausnahmen

§ 24 Einlassen von Tieren

Siebenter Abschnitt
Ordnung des Fischfangs

§ 25 Fischereigeräte

§ 26 Veränderung von Kennzeichen

Achter Abschnitt
Fischerprüfungsordnung

§ 27 Abnahme der Prüfung

§ 28 Prüfungsausschuss

§ 29 Prüfungstermin

§ 30 Zulassung zur Prüfung, Prüfungsgebühr

§ 31 Prüfung

§ 32 Prüfungsergebnisse

§ 33 Prüfungszeugnis, Wiederholung der Prüfung

§ 34 Prüfungsniederschrift

§ 35 Ausnahmeregelung

§ 36 Gleichstellung von Fischerprüfungen und Fischereischeinen

Neunter Abschnitt
Fischereiaufseher

§ 37 Bestellung und Verpflichtung

§ 38 Dienstausweis, Dienstabzeichen

§ 39 Pflichten und Befugnisse des Fischereiaufsehers, Kostenersatz

Zehnter Abschnitt
Elektrofischerei

§ 40 Zustimmung des Fischereiverbandes

§ 41 Zustimmungsvoraussetzungen

§ 42 Antragstellung

§ 43 Berechtigte Personen

§ 44 Ausweispflichten

§ 45 Fangbuchführung

Elfter Abschnitt
Fischereiabgabe

§ 46 Fischereiabgabe

Zwölfter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten

§ 47 Ordnungswidrigkeiten

Dreizehnter Abschnitt
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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