Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 28. November 2019 (GVOBl. M-V S. 741)
Aufgrund des § 23 Absatz 1 des Naturschutzausführungsgesetzes vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-VS. 66), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) geändert worden ist, in Verbindung mit § 45 Absatz 7 Satz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt:
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