Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 3. Dezember 2019 (BAnz AT 19.12.2019 B12), ber. 14. Januar 2020 (BAnz AT 24.01.2020 B11)
1 Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. 1 S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Januar 2018 (BGBl. 1 S. 99) geändert worden ist.
Nachstehend wird die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)1 1 in der Fassung der 21. Änderung bekannt gegeben.
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