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Vorschrift Schutzmaßnahmen

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  • Ausgabe: September 2019 (GMBl 2019, S. 1330)

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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen (TRGS 500)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: September 2019 (GMBl 2019, S. 1330; berichtigt GMBl 2020, S. 88)

Amtliche Anmerkung:

*) Hinweis: Die TRGS 500 wurde grundlegend überarbeitet und an die Paragrafen-Folge der GefStoffV angepasst. Dazu kommen u. a.

  • - Beschreibung des "STOP-Prinzips",

  • - Übernahme der allg. gültigen Schutzmaßnamen für Staub aus der TRGS 504,

  • - Anpassung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit KMR-Stoffen,

  • - Aufnahme von Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen,

  • - Aufnahme von Schutzmaßnahmen zu sonstigen durch Gefahrstoffe bedingte Gefährdungen (z. B. kalt, heiß, erstickend),

  • - Einführung eines neuen Abschnitts "Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen".

Die bisherige Anlage 4 "Technische und organisatorische Maßnahmen beim Umfüllen von Natriumhypochloritlösung" ist überarbeitet worden und wird zeitnah in die TRGS 509 überführt.

**) Hinweis: Die Übergangsfrist gem. TRGS 900 zur Anwendung des früheren Allgemeinen Staubgrenzwertes ist abgelaufen, die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Staub sind in die TRGS 500 aufgenommen.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1305128

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:

  • - Neufassung der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"

  • - Aufhebung der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub"

Die TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" Ausgabe Januar 2008, GMBl 2008 S. 224, mit Änderungen und Ergänzungen: GMBl 2008 S. 528, wird wie folgt neu gefasst.*)

Aufgehoben wird hiermit die TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" Ausgabe Juni 2016, GMBl 2016 S. 609, berichtigt: GMBl 2016 S. 791.**)

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Gefährdungsermittlung zur Festlegung der Schutzmaßnahmen

4 Allgemeine Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit geringer Gefährdung

5 Rangfolge der Schutzmaßnahmen - "STOP-Prinzip"

5.1 Allgemeines

5.2 Substitutionsprüfung und Substitution

5.3 Technische Schutzmaßnahmen

5.3.1 Arten von Technischen Schutzmaßnahmen

5.3.2 Geschlossene Systeme

5.3.3 Absaugungen

5.3.4 Absaugungen - Bauarten "geschlossen, halboffen oder offen"

5.3.5 Absaugungen - integrierte, (hoch-)wirksame oder sonstige

5.4 Organisatorische Schutzmaßnahmen

5.5 Persönliche Schutzmaßnahmen

5.6 Kombination von Schutzmaßnahmen

6 Zusätzliche allgemeine Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten, für die keine "geringe Gefährdung" angenommen werden kann

6.1 Allgemeine Schutzmaßnahmen - Arbeitsplatzgestaltung

6.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen - Arbeitsorganisation

6.3 Allgemeine Schutzmaßnahmen - Begrenzung der Exposition

6.4 Allgemeine Schutzmaßnahmen - Hygiene

6.5 Allgemeine Schutzmaßnahmen - Lagerung

7 Zusätzliche Schutzmaßnahmen

8 Besondere Schutzmaßnahmen

8.1 Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen mit KMR-Eigenschaften

8.2 Physikalisch-chemische und sonstige durch Gefahrstoffe bedingte Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

8.2.1 Brandschutzmaßnahmen

8.2.2 Explosionsschutzmaßnahmen

8.2.3 Weitere Stoffe und Gemische, die Brände und Explosionen verursachen können

8.2.4 Sonstige durch Gefahrstoffe bedingte Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

8.2.5 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Biozidprodukten und bioziden Wirkstoffen

9 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Staub (Anhang I Nummer 2 GefStoffV)

9.1 Grundlegende Schutzmaßnahmen

9.1.1 Allgemeine Hinweise

9.1.2 Staubarme Materialien und Verfahren

9.1.3 Technische Schutzmaßnahmen

9.1.4 Organisatorische Schutzmaßnahmen

9.1.5 Persönliche Schutzmaßnahmen

9.2 Tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen

9.2.1 Lagern

9.2.2 Transportieren und Fördern (LKW, Kipper, Mulden, Stetigförderer)

9.2.2.1 Fahrstraßen

9.2.2.2 Stetigförderer (Gurtförderer, Kettenförderer, Becherwerke, Schneckenförderer u. a.)

9.2.2.3 Pneumatische Fördersysteme

9.2.3 Handhaben von Schüttgut und pulverförmigen Materialien (Ein-, Ab und Umfüllen, Materialaufgabe, Sieben, Mischen, Trocknen, Absacken), Entleeren mit Entsorgen leerer Gebinde)

9.2.3.1 Allgemeines zum Ein-, Ab-, Umfüllen und Mischen

9.2.3.2 Sackaufgabe

9.2.3.3 Absacken

9.2.4 Be- und Verarbeiten von festen Materialien (Schneiden, Trennen, Schleifen, Fräsen, Mahlen, Brechen, Arbeiten mit handgeführten Maschinen)

9.2.4.1 Zerkleinern

9.2.4.2 Spanende Bearbeitung (Schneiden, Trennen, Schleifen, Fräsen)

9.2.5 Reinigungsarbeiten

9.2.6 Großflächige Staubemissionen im Freien (z. B. Landwirtschaft, Gartenbau)

10 Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen

11 Wirksamkeitsüberprüfung

Anhang 1: Bewertung von Anlagenteilen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit bezüglich inhalativer Exposition gegenüber Gefahrstoffen (geschlossene Anlage)

1 Anwendungshinweise

2 Begriffsbestimmungen

3 Beschreibung der Vorgehensweise

Anhang 2: Beispiele lüftungstechnischer Schutzmaßnahmen

Literaturhinweise

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