Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 25. Oktober 2019 (GVBl. LSA Nr. 29/2019 S. 916)
Aufgrund des § 1 Buchst d und e des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2016 (GVBl. LSA S. 359), wird verordnet:
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