Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
vom 20. August 2005 (BGBl. I S. 2487), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 5. Januar 2022 (BGBl. I S. 2, 12)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte (ABl. EU Nr. L 146 S. 1, Nr. L 255 S. 3).
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