Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 1. Oktober 2019 (GMBl 2019, S. 806)
Auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Nr. 15.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO erlässt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nach Anhörung des Bundesrechnungshofes (BRH) diese Richtlinie.
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