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Vorschrift Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg

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Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Berlin

Vom 29. April 2019 (GVBl. S. 293)

Amtliche Anmerkung:

Hinweis nach § 11 Absatz 5 Satz 2 des Raumordnungsgesetzes:

Folgende Mängel werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gegenüber der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind:

  1. eine nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. nach § 11 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

  3. eine nach § 11 Absatz 4 des Raumordnungsgesetzes beachtliche Verletzung der Vorschriften über die Umweltprüfung.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1281383

Auf Grund des Artikels 8 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 des Landesplanungsvertrages in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2011 (GVBl. 2012 S. 2) verordnet der Senat:

§ 1 Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

§ 2 Niederlegung

§ 3 Inkrafttreten

Anlage zur Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

I Rechtsgrundlagen und Verhältnis des LEP HR zu anderen Programmen und Plänen der Raumordnung

II Rahmenbedingungen

III Textliche Festlegungen

1 Hauptstadtregion

2 Wirtschaftliche Entwicklung, Gewerbe und großflächiger Einzelhandel

3 Zentrale Orte, Grundversorgung und Grundfunktionale Schwerpunkte

4 Kulturlandschaften und ländliche Räume

5 Siedlungsentwicklung

6 Freiraumentwicklung

7 Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung

8 Klima, Hochwasser und Energie

9 Interkommunale und regionale Kooperation

IV Begründungen

1 Hauptstadtregion

2 Wirtschaftliche Entwicklung, Gewerbe und großflächiger Einzelhandel

3 Zentrale Orte, Grundversorgung und Grundfunktionale Schwerpunkte Zu Z 3.1 Zentralörtliche Gliederung

4 Kulturlandschaften und ländliche Räume Zu G 4.1 Kulturlandschaftliche Handlungsräume

5 Siedlungsentwicklung

6 Freiraumentwicklung

7 Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung

8 Klima, Hochwasser und Energie

9 Interkommunale und regionale Kooperation

V Zusammenfassende Erklärung zur Strategischen Umweltprüfung

1 Anlass und rechtliche Grundlagen

2 Durchführung der Umweltprüfung

3 Methodik der Umweltprüfung

4 Berücksichtigung der Umweltbelange im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg in Folge der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

5 Einschätzung der Verträglichkeit mit Erhaltungszielen von NATURA 2000-Gebieten

6 Begründung für die Annahme des Planes nach Abwägung mit den geprüften Alternativen

7 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen

VI Festlegungskarte

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Festlegungskarte LEP HR

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