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Vorschrift Sächsisches Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

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  • Vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 525)

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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Sachsen

Vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 525), geändert am 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762)

Amtliche Anmerkung:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABI. L 26 vom 28.1.2012, S. 1), die durch die Richtlinie 2014/52/EU (ABI. L 124 vom 25.4.2014, S. 1) geändert worden ist, sowie der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABI. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1259869

Der Sächsische Landtag hat am 23. Mai 2019 das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Zweck des Gesetzes, Anwendungsbereich, Verordnungsermächtigungen

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Feststellung der UVP-Pflicht und Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 4 Feststellung der SLIP-Pflicht und Durchführung der Strategischen Umweltprüfung

§ 5 Zuständigkeiten

§ 6 Beliehene Sachverständige

§ 7 Vergütung des Sachverständigen

§ 8 Elektronische Datenübermittlung

§ 9 Verhältnis zu naturschutzrechtlichen Bestimmungen

§ 10 Ordnungswidrigkeiten

§ 11 Übergangsvorschrift

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 2)
Liste UVP-pflichtiger Vorhaben

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 3 Nummer 2)
Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme

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