Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 525), geändert am 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABI. L 26 vom 28.1.2012, S. 1), die durch die Richtlinie 2014/52/EU (ABI. L 124 vom 25.4.2014, S. 1) geändert worden ist, sowie der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABI. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).
Der Sächsische Landtag hat am 23. Mai 2019 das folgende Gesetz beschlossen:
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