Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 8v des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 359 S. 58)
§ 22a Impf-, Genesenen- und Testnachweis bei COVID-19; COVID-19-Zertifikate; Verordnungsermächtigung
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