Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 253), zuletzt geändert: GMBl 2023 S. 1023
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 1201 Teil 4
Die TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen", Ausgabe Oktober 2009, GMBl 2009, S. 1598 [Nr. 77] v. 20.11.2009, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013, S. 1154 [Nr. 57] v. 15.11.2013, wird wie folgt neu gefasst:
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