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Vorschrift Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen

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  • Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 253), geändert am 4. Mai 2022 (GMBl 2022, S. 530)

  • Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 253)

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Technische Regeln für Betriebssicherheit – Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen (TRBS 1201 Teil 4)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 253), zuletzt geändert: GMBl 2023 S. 1023

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1251442

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:

Neufassung der TRBS 1201 Teil 4

Die TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen", Ausgabe Oktober 2009, GMBl 2009, S. 1598 [Nr. 77] v. 20.11.2009, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013, S. 1154 [Nr. 57] v. 15.11.2013, wird wie folgt neu gefasst:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Prüfungen

2.1.1 Sichtprüfung

2.1.2 Prüfung der Funktionsfähigkeit

2.1.3 Prüfung der Eignung

2.2 Notrufeinrichtung

3 Prüfarten und -umfänge

3.1 Allgemeine Zielsetzungen

3.2 Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme (Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 3 BetrSichV)

3.2.1 Allgemeines

3.2.2 Ordnungsprüfung

3.2.3 Prüfung am Betriebsort

3.3 Wiederkehrende Prüfung - Hauptprüfung (Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 BetrSichV)

3.4 Wiederkehrende Prüfung - Zwischenprüfung (Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 BetrSichV)

3.5 Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

3.6 Behördlich angeordnete Prüfung (§ 16 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV)

Anhang 1
Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Abschnitte 3.2 und 3.3

Anhang 2
Beispiele für prüfpflichtige Änderungen an Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 3.2 BetrSichV, welche die Bauart oder Betriebsweise beeinflussen und von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden müssen

Anhang 3
Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Feuerwehraufzug

2.2 Brandfallsteuerung

2.3 Druckbelüftungsanlage

2.4 Wirk-Prinzip-Prüfung

2.5 Feuerwehrfahrt

2.6 Löschwassermanagement

3 Prüfarten und -umfänge

3.1 Allgemeine Zielsetzungen

3.2 Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme (Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 3 BetrSichV)

3.2.1 Ordnungsprüfung

3.2.2 Prüfung am Betriebsort

3.3 Wiederkehrende Prüfung - Hauptprüfung (Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 BetrSichV)

3.3.1 Ordnungsprüfung

3.3.2 Technische Prüfung

3.4 Wiederkehrende Prüfung - Zwischenprüfung (Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 BetrSichV)

3.5 Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

Anhang 4
Prüfung von Aufzugsanlagen hinsichtlich der Schnittstelle Aufzug - Gebäude

Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Brandmeldeanlage

2.2 Feuerwehraufzug

2.3 Brandfall-/Evakuierungssteuerung

2.4 Evakuierungsaufzug

2.5 Feuerlöschanlage

2.6 Schachtentrauchung

2.7 Wirk-Prinzip-Prüfung

3 Prüfungen und Nachweisführungen

4 Hinweise

4.1 Konformitätsbewertungsverfahren

4.2 Baurechtliche Vorschriften

4.3 Betreiberverpflichtungen

4.4 Gebäudespezifische Genehmigungsunterlagen

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