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Vorschrift Wasserrechtsverfahrens- und Wasserbauprüfverordnung

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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Anforderungen an Antragsunterlagen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren und die bautechnische Prüfung von wasserwirtschaftlichen Anlagen (Wasserrechtsverfahrens- und Wasserbauprüfverordnung - WrWBauPrüfVO)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Sachsen

Vom 14. März 2019 (SächsGVBl. S. 219)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1242114

Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verordnet auf Grund

– des § 15 Satz 1 des Sächsischen Wassergesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 10 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist, und

– des § 120 Satz 1 des Sächsischen Wassergesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Antragsunterlagen

§ 3 Durchführung der bautechnischen Prüfung

§ 4 Pflichten des Bauherrn

§ 5 Übergangsregelung

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (zu § 3 Absatz 7 Satz 1)
Bauwerksklassen (BwKl) für wasserwirtschaftliche Anlagen

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