Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 22. Februar 2019 (SächsGVBl. S. 187)
Der Sächsische Landtag hat am 30. Januar 2019 das folgende Gesetz beschlossen:
§ 12 Freistellung (zu § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und Artikel 1 § 4 des Umweltrahmengesetzes)
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