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Vorschrift Richtlinie für die Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2020 in Bayern

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  • Vom 26. November 2018, Az. E5-7554-1/606, AllMBl. S. 967

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Richtlinie für die Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2020 in Bayern

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Bayern

Vom 26. November 2018 (AllMBl. S. 967), geändert am 8. April 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 157 S. 1)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1212760

Grundlagen dieser Richtlinie sind:

  • - Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie die hierzu ergangenen einschlägigen Durchführungsverordnungen und delegierten Verordnungen,

  • - Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie die hierzu ergangenen einschlägigen Durchführungsverordnungen und delegierten Verordnungen,

  • - Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie die hierzu ergangenen einschlägigen Durchführungsverordnungen und delegierten Verordnungen,

  • - Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 sowie die hierzu ergangenen einschlägigen Durchführungsverordnungen und delegierten Verordnungen,

  • - Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland (NRR) in der jeweils geltenden Fassung,

  • - Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Bayern 2014-2020 (EPLR Bayern 2020) in der jeweils geltenden Fassung,

  • - Beschluss der Europäischen Kommission vom 4. Februar 2016: SA.41935 (2015/N) Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte in ländlichen Gebieten,

  • - Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und die Verwaltungsvorschriften hierzu.

Präambel

1. Dorferneuerung

1.1 Zweck der Zuwendung

1.2 Gegenstand der Förderung

2. Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturprojekte

2.1 Zweck der Zuwendung

2.2 Gegenstand der Förderung

3. Übergreifende Regelungen zu den Nrn. 1 und 2

3.1 Voraussetzungen für die Zuwendungsfähigkeit

3.2 Art, Umfang und Höhe der Förderung

3.2.1 Art der Förderung

3.2.2 Zuwendungsfähige öffentliche Ausgaben

3.2.3 Höhe der Förderung

3.3 Weitere Zuwendungsbestimmungen

3.3.1 Zuwendungsempfänger

3.3.2 Bagatellgrenze für Auszahlungen

3.3.3 Mehrfachförderung

3.4 Verfahren

3.4.1 Antrags- und Bewilligungsbehörde

3.4.2 Antragstellung

3.4.3 Entscheidung über den Antrag

3.4.4 Zulässiger Beginn des Projekts

3.4.5 Bewilligung

3.4.6 Zahlungsantrag

3.4.7 Auszahlung

3.4.8 Zweckbindungsfrist

3.4.9 Prüfungsrecht

3.5 Aufhebung des Zuwendungsbescheides, Rückforderung

3.6 Veröffentlichung der Begünstigten

3.7 Information und Öffentlichkeitsarbeit

3.8 Sonstige Bestimmungen

4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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