Allgemeinverfügung des Thüringer Landesverwaltungsamtes nach § 31 Abs. 4 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 3. November 2014 (BGBl. I S. 1690) zur Freigabe von Zwischenfrüchten und Untersaaten für eine Futternutzung, die im Rahmen der Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Greening) als ökologische Vorrangflächen mit dem Flächen- und Nutzungsnachweis des Sammelantrages 2018 bzw. des Modifikationsantrages 2018 angemeldet wurden
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