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Vorschrift Durchführungsbeschluss zur Festlegung eines gemeinsamen Formats für nationale Luftreinhalteprogramme gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe

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  • Vom 11. Oktober 2018 (ABl. L 256 S. 87), berichtigt am 12. Oktober 2018 (ABl. L 259, S. 43)

  • Vom 11. Oktober 2018 (ABl. L 256 S. 87)

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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1522 DER KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung eines gemeinsamen Formats für nationale Luftreinhalteprogramme gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe ((EU) 2018/1522)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 11. Oktober 2018 (ABl. L 256 S. 87), zuletzt berichtigt am 24. September 2020 (ABl. L 310 S. 7)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1210781

Präambel

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Format

Artikel 3 Inkrafttreten

ANHANG
Gemeinsames Format für das nationale Luftreinhalteprogramm gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2016/2284

1. BESCHREIBUNG DER FELDER

2. GEMEINSAMES FORMAT

2.1. Titel des Programms, Kontaktdaten und Websites

2.1.1. Titel des Programms, Kontaktdaten und Websites (O)

2.2. Zusammenfassung (F)

2.2.1. Der nationale Politikrahmen für Luftqualität und Luftreinhaltung

2.2.2. Seit 2005 mit den derzeitigen Strategien und Maßnahmen erzielte Fortschritte bei der Emissionsreduktion und der Verbesserung der Luftqualität

2.2.3. Voraussichtliche künftige Entwicklung bis 2030 ohne Änderung bereits verabschiedeter Strategien und Maßnahmen

2.2.4. Für die Erfüllung der Emissionsreduktionsverpflichtungen für 2020 und 2030 sowie der Emissionszwischenziele für 2025 in Betracht gezogene Politikoptionen

2.2.5. Zusammenfassung der zur Verabschiedung vorgesehenen Strategien und Maßnahmen nach Sektoren; Zeitplan für ihre Verabschiedung, Umsetzung und Überprüfung; zuständige Behörden

2.2.6. Kohärenz

2.2.7. Voraussichtliche kombinierte Auswirkungen der Strategien und Maßnahmen ("mit zusätzlichen Maßnahmen") im Hinblick auf Emissionsreduktionen, auf die Luftqualität in den eigenen Gebieten und in benachbarten Mitgliedstaaten sowie auf die Umwelt; damit verbundene Unsicherheiten

2.3. Der nationale Politikrahmen für Luftqualität und Luftreinhaltung

2.3.1. Politische Prioritäten und ihre Beziehung zu Prioritäten in anderen relevanten Politikbereichen

2.3.2. Zuständigkeiten der nationalen, regionalen und lokalen Behörden

2.4. Mit den derzeitigen Strategien und Maßnahmen erzielte Fortschritte bei der Emissionsreduktion und der Verbesserung der Luftqualität; Umfang der Einhaltung von nationalen und Unionsverpflichtungen, bezogen auf das Jahr 2005

2.4.1. Mit den derzeitigen Strategien und Maßnahmen erzielte Fortschritte bei der Emissionsreduktion; Umfang der Einhaltung von nationalen und Unionsverpflichtungen zur Emissionsreduktion

2.4.2. Mit den derzeitigen Strategien und Maßnahmen erzielte Fortschritte bei der Verbesserung der Luftqualität; Umfang der Einhaltung von nationalen und Unionsverpflichtungen in Bezug auf die Luftqualität

2.4.3. Derzeitige grenzüberschreitende Auswirkungen nationaler Emissionsquellen

2.5. Voraussichtliche künftige Entwicklung ohne Änderung bereits verabschiedeter Strategien und Maßnahmen

2.5.1. Voraussichtliche Emissionen und Emissionsreduktionen (Szenario "mit Maßnahmen")

2.5.2. Voraussichtliche Auswirkungen im Hinblick auf die Verbesserung der Luftqualität (Szenario "mit Maßnahmen"), einschließlich voraussichtlicher Umfang der Einhaltung

2.5.2.1. Qualitative Beschreibung der voraussichtlichen Verbesserung der Luftqualität

2.5.2.2. Quantitative Beschreibung der voraussichtlichen Verbesserung der Luftqualität (F)

2.6. Zur Einhaltung der Emissionsreduktionsverpflichtungen für 2020 und 2030 sowie der Emissionszwischenziele für 2025 in Betracht gezogene Politikoptionen

2.6.1. Nähere Angaben zu den zur Einhaltung der Emissionsreduktionsverpflichtungen in Betracht gezogenen Strategien und Maßnahmen (Angabe auf Strategie-/Maßnahmenebene)

2.6.2. Auswirkungen von einzelnen Strategien/Maßnahmen oder von Strategie- und Maßnahmenpaketen, die für die Einhaltung der Emissionsreduktionsverpflichtungen in Betracht gezogen werden, auf die Luftqualität und die Umwelt (O, sofern verfügbar)

2.6.3. Schätzung der Kosten und Nutzen der einzelnen Strategie/Maßnahme oder des Strategie- und Maßnahmenpakets, die/das für die Einhaltung der Emissionsreduktionsverpflichtungen in Betracht gezogen wird (F)

2.6.4. Zusätzliche Angaben zu den Maßnahmen aus Anhang III Teil 2 der Richtlinie (EU) 2016/2284 für den Agrarsektor, mit denen die Emissionsreduktionsverpflichtungen eingehalten werden sollen

2.7. Zur Verabschiedung vorgesehene Strategien nach Sektoren; Zeitplan für ihre Verabschiedung, Umsetzung und Überprüfung; zuständige Behörden

2.7.1. Zur Verabschiedung vorgesehene einzelne Strategien/Maßnahmen oder Strategie- und Maßnahmenpakete; zuständige Behörden

2.7.2. Erläuterung, wie die Auswahl vorgenommen wurde, und Bewertung, wie die ausgewählten Strategien und Maßnahmen die Kohärenz mit Plänen und Programmen in anderen relevanten Politikbereichen gewährleisten

2.8. Voraussichtliche kombinierte Auswirkungen von Strategien und Maßnahmen ("mit zusätzlichen Maßnahmen") im Hinblick auf Emissionsreduktionen, Luftqualität und Umwelt und damit verbundene Unsicherheiten (falls zutreffend)

2.8.1. Voraussichtliche Einhaltung der Emissionsreduktionsverpflichtungen (mit zusätzlichen Maßnahmen)

2.8.2. Nichtlinearer Emissionsreduktionspfad

2.8.3. Flexibilitätsregelungen

2.8.4. Voraussichtliche Verbesserung der Luftqualität (mit zusätzlichen Maßnahmen)

2.8.5. Voraussichtliche Auswirkungen auf die Umwelt (mit zusätzlichen Maßnahmen) (F)

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