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Vorschrift Zuständigkeiten der Behörden beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Betrieben, die der immissionsschutzrechtlichen Überwachung durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter unterliegen

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Zuständigkeiten der Behörden beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Betrieben, die der immissionsschutzrechtlichen Überwachung durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter unterliegen

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 10. August 2018, Nds. MBl. S. 787

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1203934

1. Allgemeines

2. Zuständigkeiten im Bereich Aufbereitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen

3. Zuständigkeiten im Schadensfall

4. Umweltstatistikgesetz

5. Vollzug

6. Schlussbestimmungen

Anlage 1
Schema: Zuständigkeiten bei Schadensfällen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Betrieben, die der immissionsschutzrechtlichen Überwachung durch die GAÄ unterliegen

Anlage 2
Hinweise zur Abgrenzung der Zuständigkeiten im Bereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gemäß § 4 ZustVO-Wasser

1. Anlass

2. Allgemeines

3. Typische Einzelfallkonstellationen

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