Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Bayern
Vom 16. Juni 2005 (GVBl. S. 217), zuletzt geändert durch § 1 Absatz 77 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 104, 106)
Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden (BayRS 200-1-S) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten folgende Verordnung:
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