Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: März 2018 (GMBl 2018, S. 412; geändert GMBl 2019, S. 310)
Gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 der Betriebssicherheitsverordnung veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Empfehlung des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS):
Die EmpfBS 1114 ersetzt die BekBS 1114 Ausgabe März 2015, GMBl 2015, S. 331; korrigiert: GMBl 2015, S. 542.
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