Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 13. Februar 2018, BAnz S. 1324
Auf Grund von § 46 Absatz 3 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. 1 S. 148, 1281), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 84 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. 1 S. 1666) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
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