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Vorschrift Förderrichtlinie Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten

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  • Vom 30. November 2017, ThürStAnz S. 1928

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Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Thüringen

Vom 30. November 2017 (ThürStAnz S. 1928), geändert am 15. Januar 2019 (ThürStAnz S. 401)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1157935

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

2 Zuwendungsempfänger

3 Zuwendungsvoraussetzungen

3.1 Zuwendungsvoraussetzungen Förderung in benachteiligten Gebieten

3.2 Zuwendungsvoraussetzungen Förderung in spezifischen Gebieten

4 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

4.1 Zuwendungsart:

4.2 Finanzierungsart:

4.3 Form der Zuwendung:

4.4 Bemessungsgrundlagen

4.4.1 Bemessungsgrundlage Förderung in benachteiligten Gebieten

4.4.2 Bemessungsgrundlage Förderung in spezifischen Gebieten

4.5 Höhe der Zuwendungen

4.5.1 Höhe der Zuwendungen Förderung in benachteiligten Gebieten

4.5.2 Höhe der Zuwendungen Förderung in spezifischen Gebieten

4.6 Degression

4.6.1 Degression Förderung in benachteiligten Gebieten

4.6.2 Degression Förderung in spezifischen Gebieten

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6 Verfahren

6.1 Antragsverfahren

6.2 Bewilligungsverfahren

6.2.1 Kontrollen, allgemeine Grundsätze

6.2.2 Verwaltungskontrollen

6.2.3 Vor-Ort-Kontrolle (außer Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen)

6.2.4 Vor-Ort-Kontrolle der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance)

6.3 Auszahlungsverfahren

6.3.1 Sanktionsbestimmungen

6.3.2 Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche aus Zuwendungsbescheiden

6.3.3 Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge

6.3.4 Kleinbetragsregelung

6.3.5 Verrechnung fälliger Rückforderungen oder Sanktionen

6.4 Verwendungsnachweisverfahren

6.5 Zu beachtende Vorschriften

6.6 Transparenz

6.7 Zielerreichungskontrolle (Controlling)

6.8 Prüfungsrecht

7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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