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Vorschrift Richtlinie zur Senkung der CO<sub>2</sub>-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014 – 2020) für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme nicht wirtschaftlich tätig sind

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  • Vom 29. November 2017, ABl. S. 1184

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Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung von Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014 – 2020) für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme nicht wirtschaftlich tätig sind

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 29. November 2017, ABl. S. 1184, geändert am 26. Juni 2018, ABl. S. 782

Amtliche Anmerkung:

Definition gemäß der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl C 262 vom 19.7.2016), insbesondere Ziffer 2 und Ziffer 7.2.1

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1156760

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

2. Gegenstand der Förderung

2. 1 Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen

2.2 Investitionen in Speichersysteme

2.3 Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung

2.4 Investitionen zur Integration Erneuerbarer Energien

2.5 Investitionen in Fernwärme und Fernkälte

2.6 Investitionen in Energieinfrastrukturen

2.7 Nichtinvestive Maßnahmen für Umweltstudien

2.8 Begleitende Maßnahmen

2.9 Einzelfallentscheidungen

3. Zuwendungsempfänger/Zuwendungsempfängerin

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Eine Zuwendung setzt voraus, dass

4.2 Ausgeschlossen von einer Zuwendung sind Maßnahmen:

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

5.2 Finanzierungsart

5.3 Form der Zuwendung

5.4 Bemessungsgrundlage/zuwendungsfähige Ausgaben

5.5 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

5.6 Höhe der Zuwendung

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Kumulation öffentlicher Mittel

6.2 Zweckbindungsfrist

7. Verfahren

7.1 Antragsverfahren/Bewilligungsbehörde

7.2 Bewilligungsverfahren

7.3 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

7.4 Verwendungsnachweisverfahren

7.5 Zu beachtende Vorschriften

8. Geltungsdauer

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