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Vorschrift Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden

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  • Vom 12. Dezember 2017 (ABl. L 345 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 18 der RICHTLINIE (EU) 2024/1799 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 (ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024)

  • Vom 12. Dezember 2017 (ABl. L 345 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 47 der VERORDNUNG (EU) 2023/2854 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 (ABl. L, 2023/2854, 22.12.2023)

  • Vom 12. Dezember 2017 (ABl. L 345 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 22 der RICHTLINIE (EU) 2019/771 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2019 (ABl. L 136 S. 28)

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VERORDNUNG (EU) 2017/2394 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ((EU) 2017/2394)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 12. Dezember 2017 (ABl. L 345 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/3228 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 (ABl. L, 2024/3228, 30.12.2024)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 47 der VERORDNUNG (EU) 2023/2854 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 (ABl. L, 2023/2854, 22.12.2023) gelten gemäß Artikel 50 derselben Verordnung ab dem 12. September 2025 und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1156460

Präambel

KAPITEL I EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

KAPITEL II ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND IHRE BEFUGNISSE

Artikel 5 Zuständige Behörden und zentrale Verbindungsstellen

Artikel 6 Zusammenarbeit innerhalb der Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Verordnung

Artikel 7 Funktion der benannten Stellen

Artikel 8 Informationen und Listen

Artikel 9 Mindestbefugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 10 Ausübung der Mindestbefugnisse

KAPITEL III AMTSHILFEMECHANISMUS

Artikel 11 Auskunftsersuchen

Artikel 12 Durchsetzungsersuchen

Artikel 13 Verfahren für Amtshilfeersuchen

Artikel 14 Ablehnung eines Amtshilfeersuchens

KAPITEL IV KOORDINIERTER ERMITTLUNGS- UND DURCHSETZUNGSMECHANISMUS BEI WEITVERBREITETEN VERSTÖßEN UND BEI WEITVERBREITETEN VERSTÖßEN MIT UNIONS-DIMENSION

Artikel 15 Verfahren für Entscheidungen zwischen Mitgliedstaaten

Artikel 16 Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit

Artikel 17 Einleitung koordinierter Aktionen und Benennung eines Koordinators

Artikel 18 Gründe für eine Ablehnung der Teilnahme an der koordinierten Aktion

Artikel 19 Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Aktionen

Artikel 20 Zusagen bei koordinierten Aktionen

Artikel 21 Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Aktionen

Artikel 22 Abschluss der koordinierten Aktionen

Artikel 23 Rolle des Koordinators

Artikel 24 Sprachenregelung

Artikel 25 Sprachenregelung für die Kommunikation mit den Unternehmern

KAPITEL V UNIONSWEITE TÄTIGKEITEN

Artikel 26 Warnmeldungen

Artikel 27 Externe Warnmeldungen

Artikel 28 Austausch weiterer für die Erkennung von Verstößen relevanter Informationen

Artikel 29 Sweeps

Artikel 30 Koordinierung sonstiger Tätigkeiten zur Förderung der Ermittlungen und der Durchsetzung

Artikel 31 Austausch von Beamten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 32 Internationale Zusammenarbeit

KAPITEL VI GEMEINSAME REGELUNGEN

Artikel 33 Verwendung und Offenlegung von Informationen sowie von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen

Artikel 34 Verwendung von Beweismaterial und Ermittlungsergebnissen

Artikel 35 Elektronische Datenbank

Artikel 36 Verzicht auf die Erstattung von Auslagen

Artikel 37 Prioritätensetzung bei der Durchsetzung

KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 38 Ausschuss

Artikel 39 Benachrichtigungen

Artikel 40 Berichterstattung

Artikel 41 Aufhebung

Artikel 42 Inkrafttreten und Anwendung

ANHANG

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