Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 23. Oktober 2017, MBl. NRW. S. 977
Zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Abwasserabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2016 (GV. NRW S. 559) in der jeweils geltenden Fassung, ergeht folgende Verwaltungsvorschrift:
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